In diesem Jahr bieten wir folgende Prüfungen an:
VJP
jeweils begrenzte Teilnehmerzahl
Samstag, . März
Samstag, . März
Samstag, . April
Das Nenngeld beträgt Euro für Mitglieder, für Nichtmitglieder Euro.
VSwP und VFsP
???
Das Nenngeld beträgt 100 Euro für Mitglieder, für Nichtmitglieder 140 Euro.
HZP/BP
Samstag, . September
Samstag, . September
Mittwoch, . September
Samstag, . Oktober
Mittwoch, . November
Das Nenngeld für die HZP beträgt Euro für Mitglieder, für Nichtmitglieder Euro.
Für die BP sind einheitlich Euro zu zahlen.
Falls bei der HZP die Zusatzfächer für die Brauchbarkeit NRW abgelegt werden sollen, sind weitere Euro zum HZP-Nenngeld zu entrichten, für die Brauchbarkeit Niedersachsen mit Prüfung auf der Schweißfährte sind weitere Euro zum HZP-Nenngeld fällig.
VGP
Samstag/Sonntag, ./. Oktober
Samstag/Sonntag, ./. Oktober (Florenz-Gronemann-Gedächtnis-VGP)
Das Nenngeld für die VGP beträgt Euro für Mitglieder, für Nichtmitglieder Euro.
Btr
Sonntag, . November
Das Nenngeld für die Btr beträgt Euro für Mitglieder und Nichtmitglieder.
Prozedere:
Nennungschluß für alle Prüfungen ist i.d.R. 14 Tage vor Prüfungsbeginn. Es sein denn, wir müssen den Nennschluß aus organisatorischen Gründen vorziehen. Falls das der Fall sein sollte, werden wir diese Information unverzüglich hier veröffentlichen. Daher beachten Sie die Informationen auf dieser Seite, bevor Sie uns eine Nennung schicken.
Nenngeld ist Reuegeld, d.h. bei Nichterscheinen am Prüfungstag erfolgt keine Rückerstattung.
Sende Sie bitte ausschließlich folgenden Unterlagen an Markus Ferlemann (Kontaktdaten siehe unten):
· das ausgefüllte und unterschriebene Nennformular
Prüfungsort: Ibbenbüren
EDV-Nr. unseres Vereins: 1051
· eine Kopie der kompletten Ahnentafel (Vor- und Rückseite)
· Kopie des Mitgliederausweises des LJV/NRW (nur für Führer/Eigentümer aus NRW)
· den Überweisungsbeleg des Nenngeldes
Andere Papiere, wie die Original-Ahnentafel, der Jagdschein oder der Impfausweis, sind der Suchenleitung vor Prüfungsbeginn am Suchentag vorzulegen.
Sollten uns die geforderten Unterlagen nicht vollständig vorliegen, wird Ihre Nennung nicht berücksichtigt.
Alle Nennungen müssen mit dem Computer oder der Schreibmaschine ausgefüllt sein! Handschriftliche Nennungen werden ebenfalls nicht berücksichtigt!
Das Nenngeld ist auf das Konto des Vereins zu überweisen (Bankverbindung: Kreissparkasse Steinfurt, IBAN: DE83 4035 1060 0000 0001 09, BIC: WELADED1STF).
Die Nennung senden Sie bitte ausschließlich an:
JGV Tecklenburger Land e.V.
Geschäftsstelle
Markus Ferlemann
Hiärkenweg 14
49549 Ladbergen
oder per Email an:
markus-ferlemann@web.de
Alles richtig gemacht?
Dann erhalten Sie ca. 1 Woche vor Prüfungsbeginn schriftlich die Einladung zur Prüfung. Sollte Sie 4 Tage vor Prüfungsbeginn keine Nachricht erhalten haben, melden Sie sich bitte umgehend bei unserem Geschäftsführer
Markus Ferlemann (0170/53 52 398).
Wir freuen uns Sie auf unseren Prüfungen begrüßen zu dürfen.