Brauchbarkeitsprüfungen NRW
Formular des LJV-NRW
Laden Sie sich das aktuelle Formular des LJV herunter, füllen es aus und schicken es zum JGV TL
auch hier gilt:
Die Nennungen müssen mit dem Computer oder der Schreibmaschine ausgefüllt sein, handschriftliche Nennungen können wir nicht berücksichtigen!
Weitere Informationen zur Brauchbarkeitsprüfung in NRW finden Sie hier